evergabe.de-Glossar
- UfAB
- Umweltfreundliche Produkte
- Umweltschutz
- Ungewöhnlich niedriges Angebot
- Ungewöhnliches Wagnis
- Untätigkeit der Vergabekammer
- Unterangebot
- Unterauftrag
- Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis
- Unterschwellenbereich
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Unterschwelliger Auftragswert
- Untersuchungsgrundsatz
- Unverhältnismäßiger Aufwand
- Unvollständiges Angebot
- Unwirksamer Vertrag
- Unzulässige Abreden/Verhandlungen
- Unzutreffende Erklärungen
Was ist ein Unverhältnismäßiger Aufwand?
Ein Unverhältnismäßiger Aufwand bezeichnet einen allzu großen Einsatz von Ressourcen, die Auftraggeber bei einer Öffentlichen Ausschreibung haben. In diesem Fall dürfen sie das Verfahren einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nutzen.
Nach § 3 Abs. 4 VOL/A ist der Aufwand unverhältnismäßig, wenn er in einer Diskrepanz zu der erbrachten Leistung steht.
Du hast die Möglichkeit Deine Beschränkten Ausschreibungen direkt auf evergabe.de oder mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) durchzuführen.
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