- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was ist eine SSL-Verschlüsselung?
Eine SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer) bedeutet im Deutschen in etwa „sichere Sockelschicht“. Das SSL-Protokoll gewährleistet die sichere Datenübertragung von sensiblen Daten im Internet wie z.B. Zugangsdaten beim Online-Banking oder im evergabe-Bereich. Die SSL-Verschlüsselung identifiziert die Website und schützt die Daten der Besucher vor Missbrauch oder Manipulation. Erkennbar ist es an Websiten die https statt http haben.
Schulungen zum IT-Recht
In unserem Themenbereich IT-Recht erhältst Du wertvolle Einblicke in die rechtlichen Grundlagen für sichere IT-Anwendungen und Datenschutz im Vergabeverfahren. Insbesondere zur SSL-Verschlüsselung lernst Du hier, wie der Schutz sensibler Daten in der Kommunikation und bei öffentlichen Aufträgen rechtlich umgesetzt wird.
evergabe.de ist selbstverständlich SSL-verschlüsselt. Du kannst sicher mit unserer Vergabeplattform arbeiten.
Neu: evergabe.de-Academy