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Rahmenvereinbarungen
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Was sind Rahmenvereinbarungen?

Der Begriff der Rahmenvereinbarung beschreibt als Oberbegriff alle Arten von öffentlichen Aufträgen, die die Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für Einzelaufträge festzulegen, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen.


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Unsere evergabe.de-Academy zeigt Dir genau was bei der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung beachtet werden muss. Von Laufzeit über Anwendbarkeit und Grenzen bis zur Festlegung von Schätz- und Höchstmenge.

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Diese Möglichkeit wird jetzt auch in unserer evergabe.de-WG zum Thema. Damit Nicole nicht immer bis in die Nacht arbeiten und recherchieren muss, erklärt ihr Pascal, welchen Vorteil eine Rahmenvereinbarung mit sich bringt.


Auf evergabe.de können Auftraggeber die Vergabeunterlagen für die Unternehmen zum Herunterladen elektronisch bereitstellen.


Beschränkungen für Rahmenvereinbarungen

Beschränkungen für Rahmenvereinbarungen

Es gelten folgende Beschränkungen:

  • Die Auftraggeber dürfen für dieselbe Leistung nicht mehrere Rahmenvereinbarungen vergeben.
  • Einzelaufträge sind nur zwischen den von Anbeginn beteiligten Auftraggebern und Unternehmen zulässig.
  • Bei der Vergabe der auf einer Vereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine grundlegenden Änderungen an den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung vorgenommen werden.
  • Die Regellaufzeit von vier Jahren darf nur ausnahmsweise überschritten werden.
  • Verlängerungsoptionen sind auch bei Rahmenverträgen zulässig, allerdings darf die Gesamtvertragsdauer von vier Jahren nicht überschritten werden.

In der Praxis dürften sich auf Grund der komplexeren Ausschreibungs- und Vertragsgestaltung vor allem Zentrale Beschaffungsstellen dieses Instruments bedienen.


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