eVergabe.de
Öffentlicher Auftraggeber
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was versteht man unter öffentlichen Auftraggebern?

Die möglichen öffentlichen Auftraggeber sind abschließend in § 99 GWB aufgezählt. Dazu gehören in Deutschland der Bund, die Länder sowie insbesondere Städte und Gemeinden. Ebenso können sowohl juristische Personen des öffentlichen als auch des privaten Rechts als solche auftreten. Entscheidend ist dabei nicht die Rechtsform, sondern die enge Verbindung zum Staat und das daraus resultierende Risiko, dass bei der Auftragsvergabe andere als wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen.


Keine Fehler im Vergabeverfahren machen

Du führst regelmäßig Vergabeverfahren durch und möchtest typische Fehler vermeiden? Anhand praxisnaher Fälle zeigt Dir der Referent, wie Du Dich als öffentlicher Auftraggeber erfolgreich gegen diese Fehler wappnen kannst.

Passendes Webinar zu Teilnahmewettbewerbsunterlagen

Egal, ob privat, gewerblich oder öffentlich – auf evergabe.de können alle ausschreiben.

eVergabe.de