- Oberlandesgericht
- Oberschwellenbereich
- Oberschwelliger Auftragswert
- Obhutspflicht im KrWG
- OCCAR
- OECD-Leitsätze
- Offenes Verfahren
- Offensichtliche Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit
- Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
- Öffentliche Ausschreibung
- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
- Öffnung der Angebote
- OJS eSender Zertifizierung
- Option
- Ortsbesichtigung
Was versteht man unter öffentlichen Auftraggebern?
Die möglichen öffentlichen Auftraggeber sind abschließend in § 99 GWB aufgezählt. Dazu gehören in Deutschland der Bund, die Länder sowie insbesondere Städte und Gemeinden. Ebenso können sowohl juristische Personen des öffentlichen als auch des privaten Rechts als solche auftreten. Entscheidend ist dabei nicht die Rechtsform, sondern die enge Verbindung zum Staat und das daraus resultierende Risiko, dass bei der Auftragsvergabe andere als wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen.
Keine Fehler im Vergabeverfahren machen
Du führst regelmäßig Vergabeverfahren durch und möchtest typische Fehler vermeiden? Anhand praxisnaher Fälle zeigt Dir der Referent, wie Du Dich als öffentlicher Auftraggeber erfolgreich gegen diese Fehler wappnen kannst.
Egal, ob privat, gewerblich oder öffentlich – auf evergabe.de können alle ausschreiben.