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Öffentliche Ausschreibung
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Was ist eine öffentliche Ausschreibung?

Die öffentliche Ausschreibung ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Ausschreibungen im nationalen Vergaberecht. Diese muss grundsätzlich vor allen anderen Verfahrensarten gewählt werden. Sie ist in § 9 UVgO und § 3 Abs. 1 VOB/A geregelt. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot einreichen, jedoch sind Vertragsverhandlungen mit dem Auftraggeber unzulässig. Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt das offene Vergabeverfahren nach § 119 Abs. 3 GWB.

Mit einer öffentlichen Bekanntmachung fordert der Auftraggeber unbegrenzt viele Unternehmen zu Angebotsabgabe auf. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen oder freiberufliche Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren vergeben.


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Regelungen für private Unternehmen

Private Unternehmen unterliegen nicht den gesetzlichen Vergaberegeln, da diese grundsätzlich nur für öffentliche Auftraggeber gelten. Sie können ihre Vertragspartner frei wählen und handeln nach marktwirtschaftlichen Kriterien. Dennoch unterliegt auch die private Auftragsvergabe gesetzlichen Kontrollen, insbesondere durch das Strafrecht. Zudem gelten kartellrechtliche Einschränkungen. Unternehmen sollten ihre Vertragspartner im Rahmen ihrer Compliance prüfen, da die Zusammenarbeit mit unseriösen Partnern zum Ausschluss von Ausschreibungen oder einer Eintragung auf „schwarzen Listen“ führen kann.


Öffentliche Vergabeverfahren nach nationalen und EU-weiten Recht ausschreiben und vergeben. Sowohl evergabe.de als auch der evergabe Manager unterstützt Auftraggeber.

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