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Nichtigkeit
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Was ist Nichtigkeit?

Nichtigkeit ist ein Rechtsbegriff und bedeutet Unwirksamkeit. Im Vergaberecht sind öffentliche Aufträge gemäß § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn ein öffentlicher Auftraggeber:

Der öffentliche Auftraggeber geht damit u. U. ein hohes juristisches und finanzielles Risiko ein, wenn er Aufträge vergibt, ohne ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchgeführt zu haben. 


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