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Nachverhandlungen
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Was sind Nachverhandlungen?

Nachverhandlungen sind weitergehende Verhandlungen nach Angebotsabgabe. Der Transparenz-, Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsatz sagt aus, dass der Bieter nach der Abgabe des Angebotes dieses nicht mehr verändern darf. 


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Weiterführende Informationen zu Nachverhandlungen

Gesetzlich ist dieses Vorgehen durch § 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A§ 15 VOL/A sowie § 15 Abs. 5 VgV geregelt. Das bedeutet, dass der Bieter bis zur Zuschlagserteilung keinen Einfluss mehr auf das Angebot hat.

Im Verhandlungsverfahren (§ 17 VgV) hingegen sind Verhandlungen erwünscht. Der Grundsatz des wettbewerblichen, transparenten Verfahrens ist jedoch auch hierbei zu beachten.

Abzugrenzen ist eine Nachverhandlung von der Aufklärung, welche der Auftraggeber immer verlangen kann (vgl. § 15 Abs. 5 Satz 1 VgV).


Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) können Auftraggeber Verhandlungsverfahren elektronische abwickeln.


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