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Mitwirkung Dritter
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Was versteht man unter Mitwirkung Dritter?

Unter Mitwirkung Dritter versteht man eine Beteiligung von Sachverständigen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit, zum Beispiel eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Ingenieurbüro zu beauftragen, bestimmte Vorgänge umzusetzen. Die öffentlichen Auftraggeber bleiben aber weiterhin zu jeder Zeit souverän während des Vergabeverfahrens. Sie sind „Herr des Vergabeverfahrens“.


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Weiterführende Informationen zu Mitwirkung Dritter

Die öffentlichen Auftraggeber begleiten und überwachen die Handlungen und treffen alleine alle Entscheidungen. Die beteiligten Dritten können Vorschläge machen, zum Beispiel über die Zuschlagserteilung. Aber entscheiden dürfen diese nicht. Des Weiteren sind die Sachverständigen nicht auf punktuelle gutachterliche Unterstützung beschränkt. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen, sowie bei der Auswertung der Zuschlagserteilung mitzuwirken.


In unserem individuellen Kundenmodell des evergabe Managers ist die Beteiligung von Dritten oder durch Zuweisung einer Rolle innerhalb der Software möglich.


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