evergabe.de-Glossar
- Landesvergabegesetze
- Leasing
- Lebenszykluskosten
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
- Leistungsort
- Leistungsverzeichnis
- Leitfabrikat
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- Lieferauftrag
- Lieferfrist
- Lieferkette
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Lieferleistungen
- Lohngleitklausel
- Los
- Losverfahren
- Losvergabe
Was ist die Lohngleitklausel?
Die Lohngleitklausel bezeichnet eine Preisleitklausel, die Lohn- und Gehaltsänderungen während einer Bauzeit anteilig ausgleichen soll. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A darf dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis zugemutet werden. Dazu zählen u.a. Preisänderungen, die er im Voraus nicht einschätzen kann.
Füge mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) eine Lohngleitklausel in Deine Vergabeunterlagen ein, um vergaberechtskonform auszuschreiben.
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