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Was ist eine Juristische Person des öffentlichen Rechts?
Eine Juristische Person des öffentlichen Rechts ist eine Personenvereinigung bzw. ein Zweckvermögen mit rechtlicher Autonomie. Sie sind:
- Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Anstalten des öffentlichen Rechts und
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
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Weiterführende Informationen zu Juristische Person des öffentlichen Rechts
Körperschaften des öffentlichen Rechts sind:
- Gebietskörperschaften wie Gemeinde, Landkreise, Länder, Bund,
- Verbandskörperschaften wie Gemeindeverbände und
- Personal- und Realkörperschaften wie Universitäten und Industrie- und Handelskammern.
Gemäß § 99 Nr. 1 und 3 GWB sind Gebietskörperschaften und deren Sondervermögen öffentliche Auftraggeber. Weitere öffentlichen Auftraggeber werden gemäß § 99 Nr. 2 und 4 GWB definiert.
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