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Interessenkonflikte
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Was ist ein Interessenkonflikt?

Ein Interessenkonflikt besteht für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens nehmen können und die ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte (Vgl. § 6 Abs. 2 VgV).

Gemäß § 6 Abs. 1 VgV dürfen Organmitglieder oder Mitarbeiter des öffentlichen Auftraggebers oder eines im Namen des öffentlichen Auftraggebers handelnden Beschaffungsdienstleisters, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, in einem Vergabeverfahren nicht mitwirken.

Ein Interessenkonflikt in einem öffentlichen Vergabeverfahren wirkt sich auf den geregelten Ablauf der Verfahren aus. In der Folge ergibt sich ein Verstoß gegen die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und/oder der Nichtdiskriminierung.


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