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EU-Vergaberichtlinien
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Was sind die EU-Vergaberichtlinien?

Die EU-Vergaberichtlinien regeln die Auftragsvergabe im Oberschwellenbereich. Im Einzelnen sind dies

Die EU-Vergaberichtlinien enthalten die verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Regeln samt prozessualen Mindestanforderungen. So wird für EU-weite Ausschreibungen die Berücksichtigung verbindlicher Verfahren und vorgegebener Bekanntmachungsmuster gefordert. Auch sehen die europarechtlichen Vorgaben für den Oberschwellenbereich ein in den §§ 155 ff. GWB geregeltes Nachprüfungsverfahren vor. Gemäß Artikel 288 Abs. 3 AEUV gelten die EU-Vergaberichtlinien nicht unmittelbar in den Mitgliedsstaaten, sondern sind von diesen in nationales Recht umzusetzen.

In Deutschland erfolgt diese Umsetzung im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in den verschiedenen Vergabeverordnungen (u.a. Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Vergabeverordnungen für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)).


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