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Elektronische Signatur
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Was ist eine elektronische Signatur?

Elektronische Signaturen oder digitale Signaturen sind elektronische Daten, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden.

Einfach gesagt: Die elektronische Signatur erfüllt in der elektronischen Welt den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument – sie dient der Identifizierung des Erklärenden.

In allen EU-Mitgliedsstaaten gilt die „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ (eIDAS-Verordnung). Ziel dieser Verordnung ist es, europäische Regelungen für elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel zu schaffen und einen einheitlichen Umgang mit diesen Vertrauensdiensten im digitalen Binnenmarkt zu ermöglichen.


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Weiterführende Informationen zur elektronischen Signatur

Unterschiedlich gewünschte Sicherheitsstandards bei der Angebotsabagabe fordern unterschiedliche elektronische Signaturen. So gibt es neben der Einfachen elektronischen Signatur auch die Fortgeschrittene elektronische Signatur und die Qualifizierte elektronische Signatur. Die Rechtswirkung dazu sind in Artikel 25 und die Anforderungen in Artikel 26 der eiDAS-Verordnung festgeschrieben.


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