- e-Business
- E-Government
- E-Market Places
- e-Procurement
- eAkte
- ECAS
- eCertis
- eForms
- EG-Vergaberichtlinien
- EIDAS-Verordnung
- Eignung des Bieters
- Eignungsanforderung
- Eignungskriterien
- Eignungsleihe
- Eignungsnachweise
- Eignungsprüfung
- Einfache elektronische Signatur
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Einrichtung des öffentlichen Rechts
- Einspruchsfrist
- Einstufiges Verfahren
- Einstufiges Vergabeverfahren
- Elektronische Angebotsabgabe
- Elektronische Auftragsvergabe
- Elektronische Auktion
- Elektronische Kommunikation
- Elektronische Mittel
- Elektronische Signatur
- Elektronische Vergabe
- Elektronischer Katalog
- Elektronischer Marktplatz (EMP)
- Elektronisches Angebot
- Emissionen
- eNotices
- Entscheidungen der Vergabekammer
- Ergänzungsmeldung
- Erledigung der Hauptsache
- Ermessensspielraum
- Eröffnungstermin
- eSenders
- ESG-Kriterien
- eTendering
- EU-Bekanntmachungen
- EU-Schwellenwerte
- EU-Supplement
- EU-Vergaberichtlinien
- Europäische Technische Bewertung (ETA)
- Europäischer Emissionshandel
- Europaweite Ausschreibungen
- EVB
- EVB-IT
- Eventualposition
- eVergabe
- Ex-Ante Ausschreibung
- Ex-Ante Transparenz
- Ex-Post-Transparenz
Was ist eine einfache elektronische Signatur?
Eine einfache elektronische Signatur bedarf keiner besonderen technischen Vorkehrungen. Sie wird mittels frei zugänglicher Software oder im Internetbrowser erstellt. In den meisten Fällen wird über die Tastatur der Name der unterschreibenden Person angegeben.
In Vergabeverfahren ist die häufig verlangte Signatur in Textform bei der Angebotsabgabe genau diese Signaturart. Dabei muss allerdings zu erkennen sein, dass es sich um eine natürliche, existierende Person handelt.
Passende Schulung für Dich
Damit Du eine geeignete Einführung in das Thema bekommst, bieten wir Dir dieses Webinar an. Der Referent RA Michael Rohrlich vermittelt Dir ein umfassendes Verständnis über Anwendung und Umsetzung elektronischer Signaturen und gibt Tipps diese sicher in Deinem beruflichen Umfeld anzuwenden.
Was kommt nach der einfachen elektronischen Signatur?
Zum einen gibt es noch die Fortgeschrittene elektronische Signatur. Die ermöglicht das Prüfen der Echtheit und wird auch Software-Zertifikat genannt. Angaben und Regelungen zu einer solchen Signatur sind in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 festgeschrieben. Zum anderen können Auftraggeber auch die Qualifizierte elektronische Signatur verlangen. Hierfür wird eine Signaturkarte benötigt.
Bei evergabe.de kannst Du Dein Angebot meist mit einer einfachen Signatur in Textform abgeben. Welche Signatur notwendig ist, entscheidet jedoch der jeweilige Auftraggeber.
Die Einfachheit der Signatur
Durch ihre Einfachheit hat sie in juristischen Streitfällen nur eine kleine Beweiskraft. Diese Signatur wird überwiegend zur internen Kommunikation in Unternehmen sowie für formfreie Vereinbarungen genutzt. Bereits eine gescannte Unterschrift als Bilddatei ist ausreichend und kann für die elektronische Kommunikation verwendet werden.
Neu: evergabe.de-Academy