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Ausschreibungsreife
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Was ist die Ausschreibungsreife?

Die Ausschreibungsreife ist eine Vorgabe an den Auftraggeber, dass dieser erst die Leistung ausschreiben kann, wenn die Leistungsbeschreibung erstellt ist, alle notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und eventuelle Genehmigungen erteilt worden sind. Laut § 2 EU Abs. 8 VOB/A darf ein Vergabeverfahren erst nach der Fertigstellung der Vergabeunterlagen starten.

Des Weiteren muss innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden. Die Ausschreibungsreife ist somit entscheidend für den Beginn des Vergabeverfahrens.


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