eVergabe.de
Änderung der Vergabeunterlagen
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was versteht man unter Änderung der Vergabeunterlagen?

Die Änderung der Vergabeunterlagen bezieht sich auf die außerplanmäßige Berichtigung von Fehlern in den Vergabeunterlagen. Die Grundlagen des Wettbewerbs und das Zustandekommen des Preises dürfen durch diese Änderung nicht beeinflusst werden.


Führt ein Auftraggeber das Vergabeverfahren über eVergabe.de durch, werden die Teilnehmer am Vergabeverfahren bei Änderungen an den Vergabeunterlagen per E-Mail informiert und aufgefordert, die neuen Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen.


Weiterführende Informationen zur Änderung der Vergabeunterlagen

Folgende Korrekturen sind zulässig, wenn:

  • einzelnen Positionen abgeändert werden,
  • unerhebliche Leistungen hinzugefügt werden
  • oder sich die Vertragszeit marginal verändert.

Im Falle einer fundamentalen Änderung der Vergabeunterlagen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, das Vergabeverfahren aufzulösen.

Bieter haben hingegen kein Recht, Vergabeunterlagen zu ändern. Werden eigenhändig Korrekturen vorgenommen oder Rahmenbedingungen, wie die eigenen AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), hinzugefügt, führt dies zur Disqualifizierung des Angebots. Die Vergabeunterlagen müssen grundsätzlich von den Bietern in Inhalt und Form anerkannt werden.


Neu: evergabe.de-Academy

Erlebe Themen, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren.

eVergabe.de