Die häufigsten Fragen - und die Antworten
Kann ich bereits veröffentlichte Vergabeunterlagen nachträglich verändern oder löschen?
Ein nachträgliches Verändern oder Löschen von bereits veröffentlichten Vergabeunterlagen ist nicht möglich. Es sind nur Ergänzungen zulässig. Das liegt daran, dass die Vergabeplattform evergabe.de die Kriterien des § 11 abs. 2 VgV erfüllt und damit „die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten“ gewährleistet. Als rechtskonforme und manipulationssichere Vergabeplattform verhindert evergabe.de, dass veröffentlichte Unterlagen nachträglich verändert oder entfernt werden können, weder durch Nutzer noch durch Mitarbeitende der Plattform.
Wenn Du bereits veröffentlichte Vergabeunterlagen nachträglich verändern oder löschen möchtest, empfehlen wir eine der folgenden Optionen:
- Belasse die betroffene Datei in den Vergabeunterlagen und instruiere alle Bieter per Nachlieferung, die Datei zu ignorieren.
- Heb das Verfahren auf und setz es unter Auslassung der unerwünschten Datei neu auf.
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