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Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes in Niedersachsen

Niedersachsen plant eine umfassende Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG), um öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die tarifgebundene Löhne zahlen. Die Landesregierung möchte damit den Grundsatz „Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“ gesetzlich verankern und faire Arbeitsbedingungen sicherstellen. Die Novelle erhöht zudem deutlich die Wertgrenzen bei Direktaufträgen in Niedersachsen.

Die Einhaltung tariflicher Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen wird durch eine neu einzurichtende Landeskontrollstelle überprüft. Diese Kontrollstelle erhält hoheitliche Befugnisse und führt stichprobenartige sowie anlassbezogene Prüfungen durch. Die Unternehmen erklären bei der Angebotsabgabe, dass sie das Entgelt zahlen, das per Rechtsverordnung auf Grundlage eines repräsentativen Branchentarifvertrags festgelegt wurde. Die Wertgrenzen Niedersachsen spielen hierbei eine zentrale Rolle, um die Kontrolle effektiv zu gestalten.

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Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird ein fingierter Betriebsübergang eingeführt. Bei Betreiberwechseln wird das vorhandene Personal automatisch vom neuen Anbieter übernommen, inklusive der bisherigen Arbeitsbedingungen. Diese Maßnahme dient dem Schutz bestehender Arbeitsverhältnisse und der Vermeidung von Lohndumping bei Neuausschreibungen. Die Wertgrenzen Niedersachsen ermöglichen eine effiziente Umsetzung dieses Prinzips.

Das Land passt die Wertgrenzen-Verordnung parallel zur Gesetzesnovelle an. Die Direktauftragsgrenze wird nicht nur von bisher 1.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) sowie 3.000 Euro (Bauleistungen) auf einheitlich 20.000 Euro erhöht, sondern auch für Schulen werden die Grenzen auf bis zu 100.000 Euro erhöht, um kleinere Aufträge schneller und effizienter vergeben zu können. Zudem entlastet diese Erhöhung der Wertgrenzen Niedersachsen die öffentlichen Auftraggeber und vereinfacht Verfahren erheblich.

Besonders Schulen profitieren von den neuen Wertgrenzen Niedersachsen. Die Anhebung der Wertobergrenze auf 100.000 Euro ermöglicht daher eine unkomplizierte Vergabe von Aufträgen ohne komplexe Verfahrensvorgaben. Diese Entlastung erleichtert die Organisation von Klassenfahrten, Schulaktionen und Ganztagsangeboten. Damit tragen die Wertgrenzen Niedersachsen zu einer merklichen Verwaltungsvereinfachung bei.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei

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