Kleine Anfrage: Bundestariftreuegesetz – keine neuen bürokratischen Hürden
Laut der Bundesregierung wird das geplante Bundestariftreuegesetz keine neuen bürokratischen Belastungen für Unternehmen schaffen. Der Gesetzentwurf, der die Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes zum Ziel hat, sieht vor, dass das Tariftreueversprechen einfach und unbürokratisch im Vergabeverfahren abgegeben werden kann. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Nachweispflichten und Entlastung der Unternehmen
Die Nachweispflichten im Bundestariftreuegesetz beschränken sich demnach auf das notwendige Maß, um die Einhaltung des Tariftreueversprechens zu gewährleisten. Zudem sollen bestehende Nachweispflichten für Auftragnehmer und deren Nachunternehmer durch den Gesetzentwurf weiter erleichtert werden. Dazu ist eine Vorabzertifizierung erforderlich, die bestätigt, dass die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tarifgebunden sind.
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Mehr erfahrenBundestariftreuegesetz: Einwände der FDP-Fraktion
Die Fragesteller der FDP-Fraktion befürchten, dass die vorgesehenen Nachweispflichten des Bundestariftreuegesetz besonders kleine und mittlere Unternehmen davon abhalten könnten, sich auf öffentliche Ausschreibungen des Bundes zu bewerben. Die Bundesregierung sieht darin jedoch keine Hindernisse, sondern vielmehr eine Erleichterung.
Durch die Regelung soll verhindert werden, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes an Bieter vergeben werden, die günstigere Angebote machen können, weil sie nicht tarifgebunden sind. Dies könnte insbesondere tarifgebundene kleine und mittlere Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen des Bundes abhalten.
Förderung des fairen Wettbewerbs mit dem Bundestariftreuegesetz
Die Bundesregierung betont, dass durch das geplante Bundestariftreuegesetz gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, die die Teilnahme von tarifgebundenen Unternehmen an öffentlichen Vergaben fördern sollen.
Quelle: Bundestag