Vergabegesetz Sachsen-Anhalt soll überarbeitet werden
Die Koalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt hat beschlossen, das bestehende Tariftreue- und Vergabegesetz zu überarbeiten. Dieser Beschluss folgte auf eine Landtagsdebatte und mehrwöchige Diskussionen.
Bereits im November 2023 äußerte die CDU in Sachsen-Anhalt, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz einer Überprüfung bedürfe. Mittelständische Verbände beklagten den hohen bürokratischen Aufwand, der mit dem Gesetz einhergeht. Am 19. Dezember debattierte der Landtag über einen Antrag der AfD, der die Abschaffung des Gesetzes forderte.
Vergabegesetz Sachsen-Anhalt: Initiativen der Landesregierung
Die Landesregierung hat einen Prozess eingeleitet, um die Verfahren zu vereinfachen und die bürokratischen Hürden für Unternehmen und Kommunen zu reduzieren. Dabei sollen jedoch die Hauptziele des Gesetzes, nämlich faire Arbeitsbedingungen, Tariftreue und die Stärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen, beibehalten werden.
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Mehr erfahrenGespräche mit Interessengruppen
Anfang Dezember traf sich der Wirtschaftsminister mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, gewerblichen Kammern, Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern. Die Vertreter identifizierten gemeinsam
Anwendungshindernisse des Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt und suchten nach Lösungen. Die Landtagsausschüsse werden die Ergebnisse dieser Gespräche zeitnah vorgestellt bekommen.
Hintergrund:
Das novellierte Tariftreue- und Vergabegesetz trat Anfang 2023 in Kraft. Es sieht vor, dass öffentliche Aufträge bevorzugt an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten Tariflohn zahlen. Für Betriebe, die dies nicht erfüllen können, gilt ein landesspezifisch festgelegter Vergabe-Mindestlohn. Trotz der Kritik an bürokratischen Hürden und Dokumentationspflichten bleibt das Ziel des Gesetzes, faire Arbeitsbedingungen und Wettbewerbsfairness zu gewährleisten.