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Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW in Brandenburg

SPD und BSW haben sich in Brandenburg auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Der Entwurf umfasst rund 70 Seiten und deckt zwölf Hauptpunkte ab. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten aus vergaberechtlicher Sicht und der Förderung der energetischen Transformation.

In Brandenburg wird eine Tariftreueregelung für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt. Das Brandenburgische Vergabegesetz wird angepasst. Zudem wird die Vergabe an die Tarifbindung eines Unternehmens gekoppelt. Für nicht tarifgebundene Unternehmen, die bei einer Vergabe zum Zuge kommen wollen, gelten weitere Vergabekriterien. Dazu gehören bewährte Instrumente wie ein Vergabemindestlohn, der auf 15 Euro anzuheben und entsprechend der Einkommensentwicklung zu erhöhen ist.

Bei der Landesplanung wird Brandenburg weiterhin mit Berlin zusammenarbeiten und auch engere Kooperationen mit benachbarten Metropolen wie Hamburg oder Stettin anstreben. Der Koalitionsvertrag sieht vor, mit interessierten Kommunen eine „Allianz für Wohnungsbau“ zu gründen und den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Zudem wird die Landesbauordnung novelliert, um Planen und Bauen zu beschleunigen. Dadurch könnten beispielsweise Bürogebäude leichter in Wohnraum umgewandelt werden.

Brandenburger Unternehmen leiden unter bürokratischen Hürden bei der Vergabe von Fördermitteln und öffentlichen Aufträgen. Auf EU- und Bundesebene wird sich die Koalition für den Abbau von Bürokratie und die Reduzierung dieser Hemmnisse einsetzen. EU- und Bundesregelungen werden 1:1 umgesetzt, ohne zusätzliche Landesregelungen.
Die neue Koalition überprüft bestehende landespolitische Regelungen und fährt die Vorschriften zurück, die über EU- und Bundesrecht hinausgehen.

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Der Koalitionsvertrag vereinfacht insbesondere das Vergaberecht in Brandenburg und überprüft die Wertgrenzen bei den Vergaben. So entlastet sie die Kommunen in Brandenburg bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Dazu wird die Befristung bei Direktvergaben (§ 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung) bis zu einer Wertgrenze von 3.000 EUR netto aufgehoben.

Die Koalition vereinfacht die IT-Beschaffung, indem sie alle notwendigen Informationen und Dokumente zusammenführt, die Möglichkeiten von Rahmenverträgen nutzt und die gemeinsame Entwicklung von innovativen Lösungen vergaberechtlich zulässt.

Für die IT-Architektur innovativer Bereiche setzt das Land klare Rahmenbedingungen und Standards. Das
Angebot der zentralen Beschaffung durch den Zentraldienst der Polizei (ZDPol) für die kommunalen Träger des Brand- und Katastrophenschutzes erweitert die Koalition.

Die Koalition begleitet und fördert die Energie-Transformation in Brandenburg weiter. Sie stärkt wichtige Industrien
und Standorte. Besonders die Bedeutung des sogenannten „Grünen Stahls“, also der Produktion von Stahl mittels erneuerbarer Energien, wird hervorgehoben.

Instrumente zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes, wie CO2-Preise, sollen jedoch nicht zu sozialen Verwerfungen im Land führen oder den Unternehmensstandort Deutschland gefährden. Die Koalition setzt sich daher für entsprechende Änderungen ein, deren genaue Ausgestaltung jedoch noch offen bleibt.

Quelle: Rundfunk Berlin Brandenburg

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