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Gebäudetyp E – Leitlinie und Prozessempfehlungen

Das Bundeskabinett hat die Einführung des „Gebäudetyp-E-Gesetzes“ beschlossen. Dies wird von einer neuen Leitlinie und Prozessempfehlung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) begleitet. Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Bauen in Deutschland zu vereinfachen und zu entbürokratisieren.

Der Gebäudetyp E steht für einfaches, experimentelles und kostengünstigeres Bauen. Die Anpassung der BGB-Vorschriften ermöglicht es, bei diesem Gebäudetyp rechtssicher von den herkömmlichen Baustandards abzuweichen, was insbesondere für Architekten, Planer und Bauherren eine große Erleichterung darstellt. Die erarbeitete Leitlinie „Einfach Bauen“ zum Gebäudetyp E soll dabei als Praxisleitfaden dienen. Sie enthält konkrete Beispiele und Empfehlungen für den Bauprozess.

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Ziel des neuen Gesetzes Gebäudetyp E und der Leitlinie ist es, qualitativ hochwertiges Bauen zu fördern, dabei aber schneller und kostengünstiger zu werden. Bauherren erhalten mehr Freiraum, um kostspielige Komfortentscheidungen individuell mit ihren Planern zu vereinbaren, ohne dass Sicherheitsaspekte wie Statik oder Brandschutz dabei beeinträchtigt werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass technische Normen und Regeln, die ausschließlich Komfort- oder Ausstattungsmerkmale betreffen, nicht automatisch Bestandteil der Leistungspflicht sind. Auch eine Abweichung von anerkannten Regeln der Technik wird unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachmangel betrachtet.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Wohnraumbedarf in Deutschland besser zu decken und das Bauen effizienter und flexibler zu gestalten. Die ausführliche Handlungsstrategie „Einfaches Bauen Gebäudetyp E – Leitlinie und Prozessempfehlung“ kannst Du beim BMWSB herunterladen.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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