eVergabe.de
evergabe.de-News

Neufassung der Hamburgischen Bauordnung: Bauen wird einfacher und schneller

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat der überarbeiteten Fassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) zugestimmt. Das neue Baugesetz erleichtert das Bauen in Hamburg: Die Behörden erteilen Genehmigungen zügiger, und für bestimmte Bauvorhaben reicht eine einfache Bauanzeige. Auch Umbauten bestehender Gebäude vereinfacht das Gesetz erheblich für Bauherren. Zudem harmonisiert Hamburg zahlreiche Bestimmungen mit der Musterbauordnung.

  • Erleichterung des Bauens im Bestand: Bei Bestandsbauten müssen Wände und Decken nicht mehr dem Neubaustandard entsprechen, wenn Büroräume zu Wohnraum umgewandelt werden. Der Bestandsschutz wird ausgeweitet.

  • Abweichungen von Bauvorschriften: Erfordern Bauvorhaben Abweichungen von den baurechtlichen Vorschriften, können diese zukünftig leichter genehmigt werden.

  • Kostenreduziertes und experimentelles Bauen: Mit der neuen Hamburgischen Bauordnung genehmigen die Behörden innovative Bauweisen leichter, solange übergeordnete Schutzziele beachtet werden.

  • Die Stadt modernisiert ihre Mobilitätspolitik: Künftig belegen Mobilitätsnachweise die Notwendigkeit von Stellplätzen.

  • Ab 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher Wärmepumpen und E-Ladestationen ohne Baugenehmigung installieren.

  • Barrierefreiheit: Neubauten mit Aufzugspflicht müssen jede dritte Wohnung barrierefrei gestalten.

  • Genehmigungsfreistellung und schnelle Baugenehmigungen: Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser benötigen nur noch eine Bauanzeige.

  • Verfahrensfreiheit: Balkonkraftwerke, Solaranlagen an Fassaden kleinerer Gebäude und Ladestationen für Elektromobilität sind künftig genehmigungsfrei.

WEBINAR

Mehr erfahren

Das Bauordnungsrecht stellt einen der wichtigsten Rechtsbereiche dar, der in der Regelungskompetenz der Länder liegt. Es regelt die zur Gefahrenabwehr notwendigen Anforderungen an das einzelne Bauwerk. Die Musterbauordnung der Länder (MBO) wird in den Gremien der Bauministerkonferenz (BMK) und unter Beteiligung des Bundes erarbeitet. Die Regelungen des Bauordnungsrechts bestimmen wesentlich die konkrete Gestaltung baulicher Anlagen und damit das Stadt- und Ortsbild. Der Neuerlass der Hamburgischen Bauordnung ist ein maßgeblicher Beitrag, um das Bauordnungsrecht in der Bundesrepublik zu harmonisieren.

Nachdem der Senat zugestimmt hat, wird die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung nun von der Bürgerschaft geprüft. Nach deren Genehmigung wird die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Sonderbauverordnungen anpassen und entsprechende Änderungen in verschiedenen Fachrechtsgesetzen vornehmen. Damit das Gesetz Anfang 2026 in Kraft treten kann, wird auch die Software zur Bearbeitung von Bauanträgen angepasst.

Quelle: hamburg.de

« Auftragsvolumen öffentlicher Aufträge 2022 STLB-BauZ: Neue Version 2024-7 veröffentlicht »
eVergabe.de