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Baden-Württemberg: Reform der Landesbauordnung

Baden-Württemberg hat einen Entwurf zur Reform der Landesbauordnung beschlossen. Damit soll das Bauen in Baden-Württemberg schneller und einfacher werden. Die Reform gliedert sich in vier Bereiche und bringt den Bürokratieabbau voran.

Die Reform Landesbauordnung von Baden-Württemberg hat das Ziel, die Baugenehmigungsverfahren zu optimieren und zu beschleunigen. Dazu gehören die Einführung einer Genehmigungsfiktion, bei der Bauanträge automatisch als genehmigt gelten, wenn innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung vorliegt. Außerdem wird das Widerspruchsverfahren abgeschafft und eine Typengenehmigung etabliert. Diese Maßnahmen sollen Bauherren helfen, schneller und mit weniger Bürokratie zu ihrem Baurecht zu gelangen.

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Zudem sollen bauliche Vorschriften flexibler und praxisgerechter gestaltet werden. Konkret geht es um Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, was die Überarbeitung der Verpflichtung zum Bau von Kinderspielplätzen und die Vereinfachung der Abstandsregelungen umfasst. Dies soll sicherstellen, dass die Landesbauordnung Baden-Württemberg nicht unnötige Goldstandards setzt, sondern sich auf Mindeststandards konzentriert.

Um die Effizienz der Baurechtsbehörden zu erhöhen, werden personelle Mindestanforderungen eingeführt, die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter verbessert und ein landesweit einheitliches Wissensmanagement etabliert. Diese Maßnahmen sollen die Fachkräftesituation verbessern und die Qualität der Baurechtsverwaltung steigern. Mit weiteren Maßnahmen soll der Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt werden. Ein konkretes Beispiel ist die Erleichterung beim Errichten von Ladestationen für Elektroautos, um die Infrastruktur für nachhaltige Mobilität zu verbessern.

Die Reform der Landesbauordnung Baden-Württemberg geht nun in die Anhörung und soll nach erneuter Kabinettsbefassung dem Landtag zugeleitet werden, mit dem Ziel, sie 2025 in Kraft treten zu lassen. Die geplante „Schnelleres Bauen“-Reform ist die vierte Änderung der Landesbauordnung in dieser Legislaturperiode. Früher wurden bereits Maßnahmen wie die Erleichterung des Aufstockens von Bestandsgebäuden, das Errichten von Mobilfunkmasten und die Digitalisierung der Baurechtsverfahren umgesetzt.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

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