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NRW: Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes

Um die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden und eine Vorreiterrolle bei der Energie- und Wärmewende einzunehmen, hat Nordrhein-Westfalen den Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung legt ihn nun dem Landtag vor.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für die Erstellung einer Wärmeplanung verantwortlich sind. Gleichzeitig sollen Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit der zukünftigen Wärmeversorgung verbessert werden. Dadurch erhalten sowohl Bürger als auch Unternehmen vor Ort die nötige Planungs- und Investitionssicherheit.

Um die Gemeinden bei diesen Plänen zu unterstützen, bietet die Landesregierung im Rahmen der Konnexität umfangreiche Hilfen an: Das Kompetenzzentrum Wärmewende berät die Gemeinden und NRW.Energy4Climate erstellt
einen zusätzlichen Leitfaden zum Landesgesetz. Außerdem stellt das LANUV Daten des Wärmekatasters kostenfrei zur Verfügung.

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Der Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes setzt die Vorgaben des Bundeswärmeplanungsgesetzes um. Wichtige Punkte beinhalten:  

  • Nutzung der Länderöffnungsklauseln: NRW nutzt die Möglichkeiten des Bundesgesetzes für ein vereinfachtes Verfahren für kleine Gemeinden. Außerdem wird die interkommunale Zusammenarbeit bei der Wärmeplanung umfassend ermöglicht.  
  • Sicherung von Qualität und Transparenz der Wärmepläne: Das LANUV wird regelmäßige Monitoringberichte zum Stand der kommunalen Wärmeplanung in NRW erstellen.  
  • Digitalisierung und Datenmanagement: Der Datenaustausch zwischen Gemeinden und Land wird vollständig elektronisch erfolgen.  
  • Finanzierung: Das Land übernimmt die gesamten Kosten für die Erstellung der Wärmepläne. Die genaue Höhe der Zahlungen für die Erstaufstellung der Wärmepläne ist im Gesetz festgelegt.
  • Die 396 Gemeinden in NRW können eigenverantwortlich Wärmepläne erstellen.  

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

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