Niedersachsen plant höhere Schwellenwerte für die öffentliche Auftragsvergabe
Unter dem Leitsatz ‚Einfacher, schneller, günstiger‘ verfolgt Niedersachsen zwei komplementäre Strategien: die Umsetzung des Bundes-Länder-Pakts zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eigene landesspezifische Initiativen zur Vereinfachung dieser Prozesse. Ein Großteil der Maßnahmen ist bereits in Kraft, wobei etwa 8 Prozent noch geplant sind oder kurz vor der Einführung stehen. So plant Niedersachsen u. a. höhere Schwellenwerte für die öffentliche Auftragsvergabe.
Neue Wertgrenzen für Direktaufträge
Die Schwellenwerte für die direkte Auftragsvergabe ohne formelles Vergabeverfahren werden bald erhöht, um die Prozesse zu beschleunigen und Bürokratie zu verringern. Für Liefer- und Dienstleistungen wird der maximale Auftragswert von 1.000 auf 10.000 Euro angehoben, bei Bauleistungen auf bis zu 15.000 Euro. Diese Änderung soll die Vergabe kleinerer Aufträge effizienter gestalten.
Die anstehende Änderung wurde insbesondere durch neuen Bürokratismus und Komplikationen bei der Planung von Klassenfahrten und Schulaktivitäten ausgelöst, da diese nach EU-Recht offiziell ausgeschrieben werden müssen. Durch die Erhöhung der Schwelle für Ausschreibungen wird der organisatorische Aufwand verringert, was ermöglicht, dass Schulausflüge leichter direkt vergeben werden können.
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Mehr erfahrenErhebliche Anhebung der Wertgrenzen für Beschränkte Vergabeverfahren
Die Wertgrenzen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sollen erhöht werden. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sollen die Obergrenzen verdoppelt werden: auf 50.000 Euro für Verhandlungsvergaben und auf 100.000 Euro für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb. Im Bereich der Bauleistungen ist vorgesehen, dass freihändige Vergaben einen Auftragswert von bis zu 200.000 Euro erreichen können, während beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Wert von insgesamt 2 Millionen Euro möglich sein sollen.
Dafür muss die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung (NWertVO) geändert werden, was in Kürze vom Ministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Innenministerium initiiert werden soll.
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei