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Rheinland-Pfalz: Mustervorlagen nach Änderung der Nachprüfungsverordnung

Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen in Rheinland-Pfalz beteiligen, haben seit 12. Juni 2024 mehr Möglichkeiten, Beschwerden einzureichen, die die Verfahrensabläufe beeinflussen. Daher hat die Vergabeprüfstelle neue Mustervorlagen für die Vereinheitlichung von Verfahrensabläufen veröffentlicht.

Mit Wirkung zum 21. Juni 2024 trat die Erste Änderungsverordnung zur Landesverordnung über die Überprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen in Kraft (GVBl. S. 188). Die neu hinzugefügten Abschnitte 3 und 4 des § 5 NachprV eröffnen Bietern zusätzliche Möglichkeiten, zu unterschiedlichen Phasen des Vergabeverfahrens mögliche Verstöße gegen das Vergaberecht geltend zu machen.

Als Ergänzung zu den bereits verfügbaren Standardvorlagen für eine Vorabbenachrichtigung gemäß § 4 Abs. 1 NachprV und einer Mitteilung über die Nichtabstellung eines Mangels nach § 5 Abs. 1 NachprV sind entsprechend der Neuerungen beziehungsweise Erweiterungen ab sofort weitere Musterdokumente zum Herunterladen verfügbar:

  • Vorlage Nichtabhilfeschreiben § 5 Abs. 3 NachprV – Rüge
  • Vorlage Aufhebungsschreiben § 5 Abs. 4 NachprV
  • Vorlage Nichtabhilfeschreiben § 5 Abs. 4 NachprV – Aufhebung

          Die bestehenden Muster für die Vorabinformation gemäß § 4 Abs. 1 NachprV sowie für die Mitteilung bei Nichtabhilfe entsprechend § 5 Abs. 1 NachprV wurden zudem leicht angepasst.

          Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz


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