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Schnellladeinfrastruktur – Neues Gesetz soll Ausbau beschleunigen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der große Tankstellenbetreiber ab dem 1. Januar 2028 zum Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur verpflichtet.

Betreiber von mindestens 200 Tankstellen in Deutschland müssen ab dem 1. Januar 2028 an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit 150 kW Leistung anbieten. Bestehende Schnelllader können bei der Erfüllung der Auflagen berücksichtigt werden.

Verantwortlich für die Umsetzung ist das Unternehmen, das die Kraftstoffpreise an der Tankstelle festsetzt. Etwa ein Dutzend große Mineralölkonzerne sind voraussichtlich von der Regelung zum Ausbau der Schnellladeinfrastruktur betroffen.

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Betreiber können für bis zu 50% ihrer Tankstellen alternative Lösungen wählen, anstatt an jedem Standort einen Schnelllader zu errichten. Möglich ist die Installation eines Schnellladers in einem Umkreis von 1.000 Metern um eine andere Tankstelle des Unternehmens. Zusätzliche Standorte sind ebenfalls möglich.

Die Einhaltung der Auflagen wird anhand vorhandener Datenquellen (z. B. Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe des Bundeskartellamts) überprüft. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.

Seit Dezember 2021 hat sich die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte in Deutschland mehr als verdoppelt. Aktuell stehen in Deutschland rund 115.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung, davon knapp 22.000 Schnellladepunkte. Rund ein Fünftel der öffentlichen Ladepunkte wurde mit Förderung des BMDV errichtet. Im Rahmen des Programms „Deutschlandnetz“ entstehen bis 2026 insgesamt 9.000 Schnellladepunkte hinzukommen.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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