eVergabe.de
evergabe.de-News

BIM im Aufwind: Ebnet HOAI-Novelle Weg für faire Vergütung?

Building Information Modeling (BIM) eröffnet enorme Möglichkeiten. Durch die Computersimulation von Bauprojekten und gesamten Gebäudelebenszyklen lassen sich Fehlerquoten senken, die Effizienz steigern und Betriebskosten reduzieren. BIM bietet der Baubranche enorme Chancen, doch in der Praxis fehlt es noch an einer einheitlichen Grundlage für die Berechnung von Honoraren in der HOAI.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat Building Information Modeling (BIM) bisher kaum berücksichtigt. Doch mit der neuen HOAI-Novelle, die voraussichtlich 2025 in Kraft tritt, könnte sich dies ändern. Anzeichen dafür liefert das Gutachten zur Novellierung, das im Herbst 2023 veröffentlicht wurde.

WEBINAR

Einführung in Building Information Modeling – BIM

Erfahre an praktischen Anwendungsbeispielen, wie du BIM für eine effizientere Planung, Ausführung und Bewirtschaftung deiner Bauprojekte einsetzen kannst.

Direkt anmelden

Ein zentraler Punkt ist der neu definierte BIM-Regelprozess. Er ordnet die Grundleistungen der HOAI dem BIM-Kontext zu und benennt zusätzliche Leistungen, die in BIM-Projekten typischerweise anfallen. Allerdings definiert Gutachten nicht, wie Grundleistungen mit BIM vergütet werden.

Zudem ist unklar, welche BIM-Anwendungsfälle für den Regelprozess relevant sind und welche nicht. Um den Umfang der Planungsleistungen und die damit verbundene Honorierung zu bestimmen, ist es wichtig, den Anwendungsfall klar vom Leistungsbild zu trennen und das Leistungsbild an den Anwendungsfall anzupassen.

Quelle: Deal Magazin

« Rheinland-Pfalz: Hinweise Nachprüfungsverfahren Wohnungsbau in Deutschland »
eVergabe.de