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Autobahn GmbH führt Open-House-Verfahren bundesweit ein

Die Autobahn GmbH des Bundes setzt neue Maßstäbe bei der Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke. Nach positiven Erfahrungen aus einem Pilotprojekt in Südbayern wird das sogenannte Open-House-Verfahren bundesweit eingeführt.

Im Open-House-Verfahren schließt der Auftraggeber mit allen interessierten Unternehmen Rahmenverträge für die Erbringung von Ingenieurleistungen ab. Anders als bei klassischen Vergabeverfahren, bei denen nur ein Unternehmen den Zuschlag erhält, steht hier allen qualifizierten Unternehmen der Weg offen. Die Bekanntmachungen für diese Verfahren sind jedoch auf der AI-Vergabeplattform der Autobahn GmbH zu finden, da eine europaweite Veröffentlichung eines solchen Zulassungsverfahrens erforderlich ist.

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Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen ermöglichen eine schnellere und einfachere Auftragsvergabe. Dennoch gibt es von der Vorbereitung bis zur Dokumentation einiges zu beachten.

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Die Entscheidung für ein Open-House-Verfahren liegt beim Auftraggeber. Es handelt sich hierbei nicht um eine Pflicht, sondern um eine Ermessensentscheidung. Für die Durchführung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden:

– eindeutige Regeln für den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritt werden festgelegt

– Vertragsbedingungen sind für alle Unternehmen gleich und können auf den Inhalt keinen Einfluss nehmen

– Auftraggeber legt fixe Vergütung fest (bei Zulassungsverfahren der Autobahn GmbH werden Planungsleistungen auf Grundlage der Mindestsätze der HOAI ohne Zu- und Abschläge vergütet)

– Unternehmen wird jederzeit Beitrittsrecht gewährt

Quelle: Verband Beratender Ingenieure

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