Berlin erhöht Vergabemindestlohn
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat das Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto erhöht. Die Erhöhung des Mindestentgelts wurde durch die Erste Verordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 9. April 2024 (GVBl. S. 114 vom 27. April 2024) festgelegt. Die Verordnung gilt für alle öffentlichen Aufträge, die ab dem 1. Mai 2024 vergeben werden.
Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
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