eVergabe.de
evergabe.de-News

EU-Mitgliedsstaaten einigen auf Lieferkettengesetz (LkSG)

Nach monatelangen Verhandlungen haben die EU-Staaten einen wichtigen Schritt zur Stärkung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten gemacht. Eine breite Mehrheit der Länder sprach sich für ein gemeinsames EU-Lieferkettengesetz aus. Die beschlossenen Regeln fallen weniger streng aus als ursprünglich geplant.

Der aktualisierte Entwurf des EU-Lieferkettengesetz gilt für große Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Jahresumsatz von 450 Millionen Euro oder mehr. Doch auch kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen, denn viele von ihnen liefern an große Unternehmen und müssen daher ebenfalls Nachweise über ihre Einhaltung der Standards erbringen, um ihre Geschäftsbeziehungen zu erhalten.

Die EU-Länder haben zwei Jahre Zeit, um das EU-Lieferkettengesetz in ihr nationales Recht zu übernehmen. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird durch das europäische Lieferkettengesetz erweitert und verschärft, denn die EU-Regelungen sind an einigen Punkten deutlich strenger. Der Entwurf für die Richtlinie sieht Bußgelder, die vom Umsatz abhängen, vor. Zudem wird eine für Deutschland neue zivilrechtliche Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen eingeführt.

Quelle: tagesschau.de


Nachhaltigkeitsberichte, CSRD und ESRS – was kommt auf Unternehmen ab 2025 zu?

Seit 2023 müssen Unternehmen mehr über Nachhaltigkeit berichten. Obwohl diese Pflicht in den nächsten Jahren erweitert wird, ist es für viele Unternehmen noch Neuland.

Wenn Du unsicher, ob Dein Unternehmen betroffen ist oder nicht weißt, was du tun musst und welche Fristen zu beachten sind? Dann ist dieses Webinar genau das Richtige für dich!

Mehr erfahren

« Thüringen: Novelle E-Government-Gesetz beschlossen Forderung nach bundesweit einheitlichen Vergaberegeln »
eVergabe.de