eVergabe.de

Welche Unterlagen/Vergabeunterlagen können nicht nachgefordert werden?

Genaue Angaben sind dazu in den Gesetzestexten zu finden. Grundsätzlich kann der Auftraggeber alle Unterlagen, welche nicht mit dem Angebot eingereicht wurden, nachfordern. Dieser kann ebenfalls nachfordern, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen zu korrigieren und zu vervollständigen.

Ausgeschlossen sind jedoch fehlende Preisangaben, sofern diese keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtsumme haben. 

Bitte prüfen Sie daher immer, welche Unterlagen Sie abgeben sollen. Die Angaben dazu finden Sie im Formular Aufforderung zur Angebotsabgabe im Punkt C. Darüber hinaus ist in den Vergabeunterlagen oder in der Auftragsbekanntmachung festgelegt, ob der Auftraggeber überhaupt Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird.

eVergabe.de