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Neue Handlungsempfehlungen zur Hessischen Bauordnung

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum hat die Handlungsempfehlungen zur Hessischen Bauordnung überarbeitet. Die Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen der Hessischen Bauordnung, häufig gestellte Fragen und Auslegungshilfen zu unbestimmten Rechtsbegriffen.

Mit der Aktualisierung wurden weitere Auslegungshilfen zu unbestimmten Rechtsbegriffen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen berücksichtigt. Beispielsweise wird in den Handlungsempfehlungen zu § 6 der Hessischen Bauordnung (Abstandsflächen und Abstände) unter Nr. 6.12 erläutert, welche Änderungen an rechtmäßig errichteten Gebäuden zulässig sind, die die erforderlichen Abstände zur Nachbargrenze nicht einhalten.

Die Handlungsempfehlungen sind nach der Struktur der Hessischen Bauordnung gegliedert und ermöglichen so eine schnelle Suche nach den relevanten Informationen. Die Nummerierung der Hinweise orientiert sich an dem jeweiligen Paragrafen (erste Ziffer), Absatz (zweite Ziffer), Satz (dritte Ziffer) und der Nummer innerhalb eines Satzes (vierte Ziffer) des Gesetzestextes.

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum


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