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Entwurf Novelle Hochbaustatistikgesetz

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 die geplante Änderung des Hochbaustatistikgesetzes in den Vermittlungsausschluss überwiesen. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, das Einspruchsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Die im April geäußerte Kritik der Länder wurde „im weiteren Gesetzgebungsverfahren überwiegend nicht berücksichtigt“.

Die Umsetzung des Gesetzes mit den gesetzten Fristen ist für Länder und Kommunen derzeit unmöglich. Auch die mangelnde Berücksichtigung des Digitalisierungsgrads in Baugenehmigungsverfahren durch die Länder ist ein Problem. Notwendige Übergangslösungen würden die Bürokratie zusätzlich erhöhen und einen hohen Personalbedarf verursachen. Gleiches gilt für die neuen, häufigeren Meldepflichten im Wohnungsbau.

Nach Anrufung des Vermittlungsausschusses hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet. Darin fordert er die Bundesregierung auf, das Gesetz anhand konkreter Vorschläge anzupassen, um eine rechtssichere und ressourcenschonende Umsetzung zu gewährleisten.

Quelle: Bundesrat

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Meldung vom 26. März 2024

Die Bundesregierung benötigt zuverlässige und aktuelle Informationen über die Bautätigkeit, um politische Entscheidungen zu treffen und deren Wirksamkeit zu beurteilen. Mit dem Beschluss zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes hat das Bundeskabinett den Weg für eine deutliche Verbesserung dieser Datengrundlage gelegt.

Deshalb wird das Gesetz erstmals eine präzise Erfassung der Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau ermöglichen. Zudem sieht die Gesetzesänderung u. a. vor, dass künftig vierteljährliche valide Zahlen zur Bautätigkeit erhoben werden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen möchte damit erstmals die Entwicklung der Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau präzise erfassen.

Mit der neuen Datengrundlage erhält die Wohnungs- und Bauwirtschaft eines bessere Planungsgrundlage und kann frühzeitig auf Schwankungen reagieren. Auch durch Digitalisierung und der Nutzung von Verwaltungsdaten der bürokratische Aufwand verringert werden.

Das novellierte Hochbaustatistikgesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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