Ist es sinnvoll auch Beschränkte Ausschreibungen über evergabe.de zu veröffentlichen?
Ja natürlich ist es sinnvoll auch Beschränkte Ausschreibungen über evergabe.de zu veröffentlichen. Die meisten Auftraggeber erstellen nicht nur öffentliche Aufträge auf unserer Plattform. Sie nutzen die beschränkten und freihändigen Vergaben aus verschiedenen Gründen gern. Als vollumfängliche Lösung hast Du hier alle Deine Vergaben beisammen.
Noch einfacher geht es mit dem Angebotstool
Eine klassische Beschränkte Ausschreibungen über evergabe.de ist dennoch mit einem gewissen Aufwand verbunden. Auch die Dokumentation ist und bleibt ein Muss. Damit Du noch einfacher an Angebote kommst, stellen wir Dir das Angebotstool zur Verfügung.
Du hast hier die Möglichkeit einer formlose Vergabe und die Chance auf gute Angebote. Zulieferer auf Dein Vorhaben aufmerksam zu machen und Angebote einzuholen, kann einfacher nicht sein.
Beschränkte Ausschreibungen nach Vergaberecht
Zum einen ist eine Angebotseinholung per E-Mail i.d.R. nicht vergaberechtskonform, da der Auftraggeber hierdurch eingegangene Angebote bereits vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen kann. Zum anderen kann nur beim Nutzen einer Vergabeplattform die Angebotsöffnung im Vier-Augen-Prinzip automatisch dokumentiert werden.
Beschränkte Ausschreibungen über evergabe.de laufen also nach aktuell geltendem Vergaberecht und können deshalb einfach und strukturiert durchgeführt werden.
Firmenliste erstellen oder Bieterpool nutzen
Die Nutzung von evergabe.de bietet auch die Möglichkeit, große Dateien (bis zu 256 MB pro Datei) bereitzustellen und zu empfangen. Du kannst auf evergabe.de Deine eigene Firmenliste erstellen und dann sehr einfach diese bei freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen als Teilnehmer hinzufügen. Alternativ kannst Du das öffentlich machen (mit Teilnehmerwettbewerb) und greifst auf einen großen Bieterpool von evergabe.de zurück.
Neu: evergabe.de-Academy