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Postreform beschlossen

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 grünes Licht für die Postreform (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) gegeben. Das aus den 1990er Jahren stammende Postgesetz wird damit an die veränderten Zeiten angepasst, in denen die Briefsendungen stark rückläufig sind.

Die Zustellzeiten werden von zwei auf drei Werktage verlängert, um die Qualität der Zustellung auch weiterhin zu gewährleisten. Trotz der längeren Laufzeiten bleibt die Zustellung an sechs Tagen die Woche weiterhin gewährleistet. An Werktagen sollen Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am dritten Tag und mit 99 Prozent am vierten Tag beim Empfänger ankommen.

Der Markt für Warensendungen, insbesondere im Online-Handel, wird durch die Öffnung für weitere Anbieter gestärkt. Um faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in diesem Bereich zu gewährleisten, müssen alle Anbieter, einschließlich Subunternehmerketten, die geltenden Arbeitsbedingungen einhalten.

Zur besseren Kontrolle und Durchsetzung dieser Regelungen wird bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingerichtet.

Ein weiteres Ziel der Postreform ist die Förderung nachhaltiger Paketzustellung. Um Transparenz zu schaffen und umweltbewusste Entscheidungen zu ermöglichen, wird ein Umweltzeichen eingeführt. Dieses Zeichen zeigt Empfängerinnen und Empfängern auf einen Blick die CO2-Emissionen, die bei der Zustellung ihres Pakets entstanden sind.

Quelle: Bundesrat

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Meldung vom 15. Februar 2024

Die Bundesregierung will mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) die flächendeckende Versorgung mit angemessenen und ausreichenden Postdienstleistungen auch in Zukunft sicherstellen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen.

Der Bundesrat begrüßt die Ziele des Gesetzentwurfs. Er bringt aber gleichzeitig zahlreiche Änderungsvorschläge ein, die vor allem die Arbeitsbedingungen in der Branche betreffen. So wird u. a. ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Kernbereich der Zustellung auf der letzten Meile gefordert.

Zudem sieht der Bundesrat in einigen Regeln des Gesetzentwurfs, die flächendeckende Versorgung aller Regionen gefährdet. Er befürchtet eine Benachteiligung ländlicher Räume. Der Bundesrat spricht sich außerdem dafür aus, dass die Zustellungen von Zeitungen und Zeitschriften am Erscheinungstag der Medienprodukte erfolgen soll. Die Bundesregierung will prüfen, wie dies sichergestellt werden kann.

Der Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts“ steht am kommenden Freitag, 23. Februar 2024 in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags.

Quelle: Deutscher Bundestag

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