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Reform Bundestariftreuegesetz

Der ursprünglich für das Frühjahr angekündigte Entwurf des Bundestariftreuegesetzes wird sich weiter verzögern. Wie ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums der Tageszeitung „nd“ mitteilte, soll der Entwurf nun erst „im Laufe des Sommers“ in die Ressortabstimmung gehen.

Die Verzögerung bedeutet, dass das Bundestariftreuegesetz wohl erst im Herbst in das parlamentarische Verfahren kommt. Dort muss es noch von den zuständigen Ausschüssen diskutiert und in drei Lesungen vom Bundestag verabschiedet werden, bevor es wirksam wird. Die aktuelle Legislaturperiode endet im Herbst 2025.

Quelle: nd-aktuell.de

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Meldung vom 12. Februar 2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) plant bis spätestens Ende März 2024 einen konkreten Entwurf für eine Reform des Vergaberechts vorzulegen. Mit der Reform sollen Praxischecks und Direktaufträge ohne Vergabeverfahren die öffentliche Auftragsvergabe erleichtern.

Wie der Tagesspiegel berichtet, soll die Reform das öffentliche Beschaffungswesen vereinfachen und beschleunigen. So sind weitere Erleichterungen für Start-Ups und gemeinwohlorientierte Unternehmen vorgesehen. Zudem sollen Wertgrenzen für Direktaufträge deutlich angehoben werden.

Des Weiteren hat das BMWI einen sogenannten „Praxischeck“ entwickelt. Mit diesem sollen bürokratische Hemmnisse für bestimmte Investitionsvorhaben erkannt und Lösungen entwickelt werden.  Das Prüfverfahren soll auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden u. a. für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, für die Wärmepumpen-Installation und im Lebensmittelhandwerk.

Quelle: Tagesspiegel

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