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Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2024 der „Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften“ zugestimmt. Diese aktualisiert die Verweise in § 2 Satz 2 VgV und § 2 Absatz 2 Satz 2 VSVgV auf die neue Fassung der VOB/A, die am 16.06. und 06.09.2023 im Zuge der Einführung von eForms angepasst wurde. Bisherige Verweise in den Regelungen bezogen sich auf die Fassung vom 31.01.2019. Des Weiteren nimmt die Verordnung redaktionelle Anpassungen in § 3 Absatz 9 VgV und § 2 Absatz 9 SektVO vor.

Quelle: Bundesrat


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