6. Februar 2024
Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften
Der Bundesrat hat am 2. Februar 2024 der „Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften“ zugestimmt. Diese aktualisiert die Verweise in § 2 Satz 2 VgV und § 2 Absatz 2 Satz 2 VSVgV auf die neue Fassung der VOB/A, die am 16.06. und 06.09.2023 im Zuge der Einführung von eForms angepasst wurde. Bisherige Verweise in den Regelungen bezogen sich auf die Fassung vom 31.01.2019. Des Weiteren nimmt die Verordnung redaktionelle Anpassungen in § 3 Absatz 9 VgV und § 2 Absatz 9 SektVO vor.
Quelle: Bundesrat
Vergaberecht 2024 – Alles Wichtige im Überblick
Dein Update für die Vergabepraxis! Unser Webinar bringt dich auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung, E-Vergabe, Wettbewerbsregister, Corona-Vergabeerleichterungen und vielem mehr.
Mehr erfahren