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E-Rechnung ab 1. April 2025 in Rheinland-Pfalz

Ab dem 1. April 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz verpflichtend. Um E-Rechnungen zu einem Rechnungsempfänger eindeutig zu zuordnen, wird hierfür eine Leitweg-ID benötigt. Diese ist das Zuordnungskriterium für die Eingangskanäle „E-Mail“ und „Upload“ des Zentralen E-Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz.

Anfragen zur Leitweg-ID des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) können an info.eRechung@ubbnet.de gesendet werden. E-Rechnungen an den LBB können ab dem 18. April ausschließlich über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Landes Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht werden.

Hintergrund:
Die EU-Richtlinie definiert elektronische Rechnungen als Dokumente, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, versendet und empfangen werden. Das Format muss die automatische Verarbeitung durch den Empfänger ermöglichen – einfache PDF- oder Bilddateien genügen also nicht. Die technischen Anforderungen an das Format elektronischer Rechnungen basieren auf der europäischen Norm EN-16931 und der deutschen Konkretisierung dieser Norm.

Quelle: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz


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