Bauprodukteverordnung – Neue EU-Regeln für umweltfreundliche Beschaffung
Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten haben sich in der vergangenen Woche auf eine neue Bauprodukteverordnung geeinigt. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) sieht in der neuen EU-Bauprodukte-Verordnung einen wichtigen Schritt für die Kreislaufwirtschaft. Dennoch fordert er, dass geplante Ausnahmeregelungen möglichst streng begrenzt werden sollen.
Bauprodukteverordnung: Pflicht für Wiederverwertbarkeit und Recycling
Die bisherige Bauprodukteverordnung legte den allgemeinen Rahmen für die Zulassung von Bauprodukten in der EU fest. Die Details für die einzelnen Produktgruppen wurden in separaten Rechtsakten festgelegt. Die neue Verordnung stärkt die Anforderungen an Nachhaltigkeit und Recycling. Sie schreibt vor, dass Bauprodukte zukünftig wiederverwendbar und recycelbar sein müssen, und dass die Verwendung von Recyclingmaterial gefördert werden soll.
Neue Mindestanforderung bei öffentlichen Auftragsvergabe
Um die Nachfrage nach recycelten Bauprodukten anzuregen, soll die Europäische Kommission verbindliche Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit bei öffentlichen Ausschreibungen festlegen. Diese Anforderungen sollen durch delegierte Rechtsakte festgelegt werden. Mitgliedstaaten sollen von diesen Anforderungen abweichen dürfen, wenn es keine geeigneten Angebote gibt oder die Kosten unverhältnismäßig hoch wären. In diesem Fall müsste die Kostensteigerung mindestens zehn Prozent betragen.
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BDE begrüßt Nachhaltigkeitskriterien für öffentliche Bauaufträge, kritisiert aber auch Ausnahmen
Der BDE begrüßt den Vorschlag zur Einführung neuer, verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien für öffentliche Bauaufträge. Diese könnten dazu beitragen, dass die öffentliche Hand Umweltaspekte bei der Vergabe von Bauaufträgen stärker berücksichtigt. Peter Kurth, BDE-Präsident: „Die neuen Vorgaben für das öffentliche Beschaffungswesen setzen hierfür Maßstäbe, die den Markt für recycelte und wiederverwendete Bauprodukte deutlich anregen werden. Anforderungen dieser Art ziehen auch immer Investitionen in Recyclingtechnologien und nachhaltige Bauvorhaben nach sich.“
Gleichzeitig werden von ihm auch die geplanten Ausnahmeregelungen kritisiert. Laut Vorschlag soll es bei einer Kostensteigerung von nur 10 Prozent ermöglicht werden, auf nachhaltiges Bauen verzichten zu können. Nach dessen Ansicht laufen die Vorgaben damit ins Leere.
Die vorläufige Einigung zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten muss noch formell verabschiedet werden. Aufgrund der Europawahlen im Juni und der Vorlaufzeiten in den Institutionen ist mit einer Inkraftsetzung der Verordnung erst gegen Ende 2024 zu rechnen.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft