- UfAB
- Umweltfreundliche Produkte
- Umweltschutz
- Ungewöhnlich niedriges Angebot
- Ungewöhnliches Wagnis
- Untätigkeit der Vergabekammer
- Unterangebot
- Unterauftrag
- Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis
- Unterschwellenbereich
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Unterschwelliger Auftragswert
- Untersuchungsgrundsatz
- Unverhältnismäßiger Aufwand
- Unvollständiges Angebot
- Unwirksamer Vertrag
- Unzulässige Abreden/Verhandlungen
- Unzutreffende Erklärungen
Was versteht man unter Umweltschutz?
Der Begriff Umweltschutz beschreibt alle Maßnahmen, welche dazu beitragen, die Umwelt für Mensch, Tier und Natur zu schützen.
Neben dem Hauptziel des Erhalts der natürlichen Lebensräume und Ökosysteme ist ein weiteres Ziel den negativen Einfluss des Menschen auf die Umwelt zu reduzieren. Dabei sind folgende Herausforderungen die Hauptschwerpunkte:
- Verlust der Biodiversität
- Anstieg der CO2-Emissionen
- Nutzung erneuerbarer Energien
- Nachhaltigkeit
- Schutz der Ökosysteme
- Ozonloch
- Saurer Regen
- Renaturierung
Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen
Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind Themen in öffentlichen Ausschreibungen. Einige Maßnahmen müssen vom Auftraggeber gefordert sein, das bedeutet aber auch, dass Auftragnehmer sich und ihre Arbeit entsprechend ausweisen müssen. Schau Dir hier unsere Webinare und Seminare zur nachhaltigen Beschaffung an.
Umweltschutz im deutschen Gesetz
Im deutschen Gesetz ist dieser noch nicht fest verankert. Es besteht jedoch ein Umweltrecht mit verschiedenen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Als Unterstützung für die Erstellung der Maßnahmenpakete werden Natur- und Umweltschutzorganisationen zu Rate gezogen.
Umweltfreundliche Produkte
Solche Produkte berücksichtigen Aspekte des Umweltschutzes sowie der Nachhaltigkeit. Bei öffentlichen Beschaffungen legen Auftraggeber entsprechende Eigenschaften in den Vergabeunterlagen fest. Hier ist ebenfalls beschrieben inwieweit diese vom potenziellen Auftragnehmer zu erfüllen sind. Umweltfreundliche Produkte >
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