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Soziale und andere besondere Dienstleistungen
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Was sind Soziale und andere besondere Dienstleistungen?

Soziale und andere besondere Dienstleistungen bezeichnen im Vergaberecht Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, von religiösen Vereinigungen sowie von Detekteien und Sicherheitsdiensten. Die komplette Auflistung der Dienstleistungen ist im Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU zu finden.

Die genannten Dienstleistungen haben Sonderrechte nach § 130 GWB und §§ 64 ff. VgV. Die Auftraggeber können bei der Vergabe ihrer Aufträge frei zwischen allen Verfahrensarten wählen.


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