- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was versteht man unter Skonto?
Unter Skonto versteht man einen Preisnachlass bei Zahlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Der Rechnungsempfänger soll durch die Vergünstigung angehalten werden, die Rechnung zügig zu bezahlen. Wird der Skonto als Prozentsatz angegeben, spricht man von einem Skontosatz.
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In unseren Schulungen zu Zuschlagskriterien und Bewertungsmethoden erfährst Du, wie Preise bewertet und das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt wird. Zudem behandelt die Schulung zur aktuellen Rechtsprechung zentrale Urteile zu Kalkulationen und Kostenfaktoren im Vergabeverfahren – Themen, die im Umgang mit Skonto und anderen Preisbestandteilen wichtig sind.
Weiterführende Informationen zu Skonto
Die Skontobedingungen müssen:
- transparent
- für alle Bieter gleich
- für alle Entgelte gewährt
- inhaltlich angemessen sein.
Im evergabe Manager (AI Vergabemanager) legt der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen fest und ergänzt Angaben zu Skonto.
Neu: evergabe.de-Academy