Welche Unterschiede gibt es bei der Signatur?
Bei der elektronischen Angebotsabgabe gibt es verschiedene Signatur-Möglichkeiten, welche der Auftraggeber einfordern kann. Hierbei dreht es sich um die
- Einfache elektronische Signatur
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Alles Wichtige zur Signatur >
Die europäische eIDAS-Verordnung schafft die gesetzliche Grundlage für digitale Signaturen.
Angebote müssen signiert sein
Mit dem Angebot gibt der Bieter eine inhaltliche Erklärung zum jeweils bekannt gegebenen Auftrag ab. Er konkretisiert in diesem die angebotenen Leistungen und den Preis. Der Auftraggeber prüft alle eingegangene Angebote auf formelle Fehler, Vollständigkeit und mehr.
Die Unterschrift, also die Signatur, bestätigt, dass das Angebot von reellen Menschen und einer echten Firma ist. Ohne Unterschrift muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Angebote abgeben mit evergabe.de und dem AI Bietercockpit
Über die evergabe.de-Plattform erfolgt die Angebotsabgabe mit Einfacher elektronischer Signatur (in Textform). Diese ist für den Bieter kostenfrei und er muss keine gesonderten Zertifikate oder Hardware kaufen.
Arbeitet der Auftraggeber mit dem evergabe Manager, dann gibt der Bieter sein Angebot mit dem AI Bietercockpit ab. Hierüber sind sowohl eine Fortgeschrittene elektronische Signatur oder eine Qualifizierte elektronische Signatur möglich.
Hinweis: Wie der Bieter sein Angebot signieren soll, wird in den Vergabeunterlagen festgeschrieben.
Neu: evergabe.de-Academy