Update: Saarland verlängert erhöhte Wertgrenzen
Das Saarland verlängert die Bestimmungen für die vereinfachte Vergabe von kommunalen Aufträgen um ein Jahr bis Ende 2025. Ursprünglich sollten die angehobenen Wertgrenzen am 31.12.2024 auslaufen. Sie wurden 2020 aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt.
Kommunen können weiterhin Aufträge bis zu 150.000 Euro freihändig vergeben, ohne ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro und Lieferungen und Dienstleistungen bis zu 150.000 Euro dürfen in einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Grenze für Direktaufträge für Bauleistungen wird von 3.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht, um Bürokratie abzubauen und Reparaturmaßnahmen zu beschleunigen.
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Mehr erfahrenMeldung vom 23. Oktober 2023
Das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport verlängert die im April 2020 beschlossenen Erleichterungen bei der kommunalen Auftragsvergabe nochmals bis zum 31. Dezember 2024.
Somit können Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro weiterhin in Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb vergeben sowie Freihändige Vergabe bis zu einem Wert von 150.000 Euro durchgeführt werden.