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Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans NRW beschlossen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans verabschiedet. Damit wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien nach den Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes ermöglicht.

Einführung eines neuen Steuerungsinstruments für neue Windenergiegebiete bis 2025

Um die Vorgabe des Bundes von 1,8 Prozent der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen umzusetzen, sind Anpassungen an den Landes- und Regionalplänen erforderlich. Parallel dazu wird ein Rahmen geschaffen, um sicherzustellen, dass die bevorstehenden Planungen für die neuen Windenergiegebiete gezielt, gesteuert und unter Berücksichtigung der örtlichen Akzeptanz erfolgen können. Hierfür wird ein neues, zeitlich begrenztes Steuerungsinstrument eingeführt, das bis zur Rechtskraft der Regionalpläne im Jahr 2025 gilt.

Der Ausbau wird so früh wie möglich in die Zuständigkeit der Regionalplanung übertragen, um sicherzustellen, dass Investitionen vor allem auf den dafür vorgesehenen Flächen getätigt werden. Als erster Schritt werden zusätzlich zu den bereits vorhandenen Flächen sofort rund 9.000 Hektar mobilisiert, was rechnerisch etwa 450 Windrädern entspricht. Bis spätestens 2024 werden insgesamt 61.400 Hektar in den Windenergiebereichen der Regionalplanentwürfe für den beschleunigten Ausbau zur Verfügung stehen. Dies entspricht 1,8 Prozent der Landesfläche.

Durch die vorgelegten Änderungen des Landesentwicklungsplans schafft die Landesregierung eine wesentliche Voraussetzung für eine breit angelegte Energiewende. Als Folge davon kann auch der im Baurecht festgelegte Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden bereits jetzt aufgehoben werden.

Neue Rechtssicherheit im Naturschutz geplant

Doch das Land geht auch über den Landesentwicklungsplan hinaus beim Ausbau der Windenergie voran und investiert in die Zukunft. Dabei ist es wichtig, dass Projektentwickler und Genehmigungsbehörden in Bezug auf Naturschutzfragen Rechtssicherheit haben. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr wird daher noch in diesem Monat den neuen Artenschutzleitfaden vorlegen. Die Überarbeitung setzt die neuen Naturschutzbestimmungen des Bundes für den Ausbau der Windenergie um.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen


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