Was ist eine Freihändige Vergabe nach UVgO?
Eine „Vergabe nach einer Vergabeverordnung“ durchzuführen, erklärt, um welche Vergabeart es sich handelt sowie in welchem Rechtsrahmen das passiert. Eine „Freihändige Vergabe nach UVgO“ gibt es allerdings streng betrachtet nicht. In der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) heißt die Möglichkeit zur formlosen Vergabe Verhandlungsvergabe. Diese ersetzt die Freihändige Vergabe in allen Bundesländern, in denen die VOL/A nicht mehr gilt.
Voraussetzungen für Freihändige Vergaben
Der § 12 UVgO regelt hierbei die Verhandlungsvergabe. So kann der Auftraggeber diese mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Darüber hinaus kann über den Inhalt des Angebots verhandelt werden. Ausgeschlossen sind hierbei allerdings festgelegten Mindestanforderungen sowie die Zuschlagskriterien.
Die Freihändige Vergabe findet sich hingegen im § 3 Abs. 5 VOL/A bzw. in der VOB/A wieder. So ist diese zulässig, wenn sie beispielsweise aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist oder wenn für die Leistung ggf. nur ein Unternehmen in Betracht kommt.
Freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben tauchen also nicht nur in VOL und UVgO auf. Auch Bauleistungen können unterhalb der Schwellenwerte freihändig beschafft werden. Auf dieser Basis gibt es demzufolge den Ausdruck „Freihändige Vergabe nach VOL“, „Freihändige Vergabe nach VOB“ und „Verhandlungsvergabe nach UVgO.“
Was ist eine Freihändige Vergabe nach VOB?evergabe.de unterstützt die flexible Vergabe
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