Wie viele Angebote braucht es bei einer Freihändigen Vergabe?
Wie viele Angebote eine Freihändige Vergabe braucht, ist relativ schnell beantwortet: So viele, dass sie überhaupt verglichen werden können. Allerdings kann der Auftraggeber die Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb wählen, wenn beispielsweise nur wenige Unternehmen in Frage kommen, die die benötigte Leistung überhaupt erbringen können. Um dennoch von Anfang an ein Mindestmaß an Wettbewerb zu gewährleistet, schreiben die Vergabeverordnungen vor, wie viele Unternehmen kontaktiert werden sollen. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe soll hierbei mindestens an drei Unternehmen gehen.
3 Unternehmen kontaktieren
Als Auftraggeber entscheidest Du, ob Du die Vergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt. Sobald Du ohne Teilnahmewettbewerb vergeben möchtest, forderst Du die Unternehmen direkt auf, ein Angebot abzugeben. Dabei ist es erforderlich, dass Du die Unternehmen schon kennst, das heißt, dass Du die Kontaktdaten schon hast.
Die Regel mit den drei Unternehmen gilt ebenfalls für die Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb. Die Anzahl der Angebote hängt demnach auch damit zusammen, wie groß der Bieterkreis ist oder wie spezifisch die benötigte Leistung.
In Folge von Verhandlungen ergibt sich dann eine Zusammenarbeit sowie eine abschließende Angebotsabgabe, gemäß § 12 UVgO.
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