Wann darf ich freihändig vergeben?
Ob Du freihändig vergeben kannst, kommt es auf zwei Sachen an: Geht es um eine Bauausschreibung oder um Liefer- und Dienstleistungen und in welchem Bundesland findet die Vergabe statt?
Jedes Bundesland hat eigene Wertgrenzen, also Schwellenwerte, für die Freihändigen Vergaben bzw. die Verhandlungsvergabe festgelegt. Das liegt unter anderem an den verschiedenen Weltgeschehnissen, weswegen die Länder neue Regelungen durchsetzen.
Aktuelle Schwellenwerte
Die Auftragsberatungsstellen Deutschland haben ein Dokument zusammengestellt, in welchem die Schwellenwerte nachvollziehbar sind. Nach Bundesland und Vergabeart gegliedert, kannst Du hier herausfinden, an welche Wertgrenzen Du Dich halten musst.
Liegt Dein Auftragswert also unterhalb dieser Werte oder ist genauso geschätzt, dann kann freihändig vergeben werden. Liegt er darüber, muss öffentlich ausgeschrieben werden.
Deine Möglichkeiten flexibel zu vergeben
Welche Art der Vergabe kommt für Dich in Frage? evergabe.de unterstützt Dich bei Deinen Vorhaben. Ob komplett ausschreiben oder einfach drei Angebote einholen – schau Dir hier Deine Möglichkeiten an.
Neu: evergabe.de-Academy